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21. November 2025

Von Null auf 100

Praktikum – ausgelagerter Arbeitsplatz – sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag: Mit diesem Dreiklang bringt das Integrations-Management der BWB sehr erfolgreich Mitarbeitende auf den allgemeinem Arbeitsmarkt. Ende August gab es die 100. Überleitung – ein Meilenstein.

Der 29. August 2025 war ein historisches Datum für die BWB und vor allem für das Integrations-Management (IMB): An dem Tag hat Marcello Ragner einen Festvertrag bei der Berliner Kaffeerösterei unterschrieben. Ragner ist zugleich der 100. Mitarbeitende der BWB, der den Schritt raus aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gewagt hat. „Das hätte ich mir 2009 nie träumen lassen, dass wir irgendwann tatsächlich auf 100 Überleitungen kommen“, sagt IMB-Leiter Guido Handschug. Inzwischen sind es sogar schon insgesamt 101 Überleitungen, davon zehn allein in diesem Jahr. Am 1. Oktober hat mit Denes Liebeke ein weiterer Mitarbeiter bei der Berliner Kaffeerösterei angefangen. Beide haben dort zuvor ein Praktikum gemacht und waren dann auf ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen tätig.

„Das IMB gibt es schon seit 2007, aber erst seit 2009 arbeiten wir mit dieser sehr erfolgreichen Systematik, dass die Mitarbeitenden zunächst ein bis zu dreimonatiges Praktikum in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes machen. Wenn das für beide Seiten gut funktioniert, sind sie dort dann ein bis zwei Jahre auf einem ausgelagerten Einzelarbeitsplatz tätig. Erst danach wechseln sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis“, erläutert Handschug. Ähnlich funktioniert das, wenn Mitarbeitende in einer Betriebsintegrierten Gruppe (BiG) innerhalb eines Unternehmens tätig sind. Das vorausgehende Praktikum ist hier allerdings deutlich kürzer. „Aber natürlich kann man auch aus einer BiG heraus auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.“ In jedem Fall kennen sich die Mitarbeitenden, die Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen und deren Führungsetage also schon lange und alle Seiten wissen, worauf sie sich einlassen. „Der Erfolg zeigt mir, dass wir mit diesem Konzept auf dem richtigen Weg sind. Das motiviert uns sehr in unserer Arbeit.“ Für die dann ehemaligen BWB-Mitarbeitenden gehe damit ein Traum in Erfüllung. „Einer von ihnen, der mit 62 Jahren einen Arbeitsvertrag bei Siemens bekommen hat, sagte mir, dass er einmal in seinem Leben ein normaler Arbeitnehmer mit einem normalen Arbeitsvertrag und unabhängig von sämtlichen Transferleistungen sein wollte“, erinnert sich Handschug. „Und so empfinden das eigentlich alle, die den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewagt haben.“

Neue Dynamik durch Budget für Arbeit

Seit 2018 werden die Mitarbeitenden mithilfe des Förderinstruments Budget für Arbeit (BfA) übergeleitet. Die Unternehmen bekommen dann einen Lohnkostenzuschuss. „Das ist eine gute Sache, die dem Ganzen noch mal einen Schub gegeben hat“, betont Handschug. „Mit dem BfA haben wir schon 50 Mitarbeitende in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gebracht, 35 von ihnen begleiten wir weiterhin.“ Einmal im Monat besucht Jobcoachin Sabine Teutloff die ehemaligen Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen, redet mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, schaut, ob es irgendwelche Probleme oder Konflikte gibt, und findet eine Lösung. „Man muss das BfA alle zwei Jahre neu beantragen und wir wollen natürlich, dass die Arbeitsverträge aufrechterhalten werden.“

Das Tolle am Budget für Arbeit sei auch, dass die ehemaligen Mitarbeitenden jederzeit zurück in die Werkstatt könnten. Dieses Rückkehrrecht sei für sie unglaublich beruhigend. „Aber bislang wollte das keiner. Wer einmal aus der Werkstatt raus ist, will nicht mehr zurück“, ist Handschugs Erfahrung. Nur einmal habe ein ehemaliger Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag von sich aus gekündigt. „Corona-bedingt gab es damals in dem Unternehmen eine Umstrukturierung und die Arbeitsbedingungen passten nicht mehr. Aber es war klar, dass der Mitarbeiter auf keinen Fall zurück in die Werkstatt wollte. Also haben wir ihn in einem anderen Betrieb auf einem ausgelagerten Einzelarbeitsplatz untergebracht.“

Auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sei es beruhigend zu wissen, dass die Mitarbeitenden nicht auf der Straße stehen würden, wenn es mit dem Arbeitsverhältnis einfach nicht funktioniere. Aber auch das sei bislang nicht vorgekommen. „Wenn wir zum ersten Mal bei einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes anfragen, ob Werkstattmitarbeitende bei ihnen ein Praktikum machen können, spüren wir häufig Vorbehalte. Handschug erklärt ihnen dann, dass sie kein Risiko eingehen und sie das Praktikum jederzeit abbrechen können. „Aber spätestens nach zwei Wochen rufen die Arbeitgeber ganz begeistert bei mir an und fragen, ob ich ihnen nicht noch mehr Mitarbeitende schicken kann.“ Das spreche sich dann auch in den Unternehmensnetzwerken herum und inzwischen habe das IMB mehr Anfragen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als Mitarbeitende, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehen wollen. „Viele fühlen sich einfach wohl in der Werkstatt und wollen gar keine Veränderung. Oder sie haben vielleicht einfach Angst vor diesem Schritt. Genau deshalb sind die Peer-Beratungen durch Mitarbeitende auf ausgelagerten Arbeitsplätzen oder aus BiGs so wichtig.“ Dass aber schon mehr als 100 Mitarbeitende diesen Weg raus aus der Werkstatt gegangen seien, mache ihn froh und stolz. „Und wir arbeiten unermüdlich weiter daran, ihnen diesen Weg zu erleichtern.“