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04. Januar 2024

Idee super, Umsetzung teilweise schwierig

Das Budget für Arbeit ermöglicht BWB-Mitarbeitenden den Schritt raus aus der Werkstatt und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Zahlen der BWB sind rekordverdächtig. Doch die Bezirksämter bremsen die Überleitungen oft aus.

Im Jahr 2023 haben 16 BWB-Mitarbeitende mithilfe des Budgets für Arbeit (siehe Kasten) den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewagt. Die Jobcoaches des Integrationsmanagements der BWB (IMB) und die Gruppenleitungen haben sie darauf vorbereitet: in einer der Betriebsintegrierten Gruppen (BiG) oder auf einem ausgelagerten Einzelarbeitsplatz in den entsprechenden Unternehmen. 

Normalerweise verzeichnet die BWB im Jahr etwa sechs bis sieben solcher Überleitungen. Dass es in diesem Jahr so ungewöhnlich viele waren, führt Guido Handschug, Leiter des IMB, auf den Nachholeffekt nach Corona zurück. „Da waren die Unternehmen sehr vorsichtig und haben sich zurückgehalten“, sagt er. Außerdem werde das BfA inzwischen von den Betrieben mehr angenommen.

„Das Budget für Arbeit ist eine wirklich gute Sache“, betont Handschug. „Auch wenn die BWB dann diese Mitarbeitenden verliert und sich das auch finanziell auswirkt, unterstützen wir diesen Schritt mit aller Kraft.“ Jede Werkstatt sei eine berufliche Reha-Einrichtung, ergänzt Jobcoach Stefan Hampel. „Unsere Aufgabe und Verpflichtung ist es, Menschen so zu fördern, zu schulen und zu qualifizieren, dass sie möglichst am regulären Arbeitsleben teilhaben können. Einige haben auf diese Weise auch schon ihren Traumjob gefunden.“ Die Jobcoaches sind immer dabei, wenn die Mitarbeitenden feierlich ihren Arbeitsvertrag überreicht bekommen. „Das ist immer ein Gänsehautmoment“, sagt Hampel. „In solchen Momenten weiß ich ganz besonders, warum ich diesen Job so mag.“

Budget für Arbeit

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es das Budget für Arbeit (BfA). Es ermöglicht Mitarbeitenden einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Der Betrieb bekommt dann einen Lohnkostenzuschuss. Bei Fragen oder Problemen können sich die Mitarbeitenden an den sogenannten Integrationsfachdienst wenden.

Bis zu sieben Monate Wartezeit

Doch allzu oft fühlt sich das IMB bei den Überleitungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Bezirksämter ausgebremst. „In der Regel dauert es mindestens drei Monate von der Antragstellung bis zur Bewilligung“, beklagt Handschug. „Wir hatten sogar schon einen Fall , da hat es sieben Monate gedauert!“ Leidtragende seien vor allem die Mitarbeitenden. „Sie sind frustriert, weil sie durch diese Verzögerung auch Geld verlieren. Schließlich verdienen sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich mehr als bei uns in der Werkstatt.“ 

Dabei bereiten die Kolleginnen und Kollegen des IMB die Anträge zusammen mit den Unternehmen minutiös vor. „Da stimmt dann garantiert alles“, betont Handschug. „Vereinfacht wird das Ganze auch dadurch, dass die Anträge bewusst sehr schlank gehalten sind und zudem von Vorneherein klar ist, dass unsere Mitarbeitenden antragsberechtigt sind.“ 

Wie lange es bis zur Bewilligung dauere, sei abhängig vom jeweiligen Teilhabefachberater im zuständigen Bezirksamt. Bei einigen gehe es wirklich schnell. „Aber bei manchen bleiben die Anträge ewig liegen und sie sind einfach nie zu erreichen. Einige arbeiten regelmäßig im Homeoffice und kommen dann nicht an die nötigen Akten. Andere haben noch keinerlei Erfahrung mit dem Budget für Arbeit“, so Handschug. „Und wir haben auch schon erlebt, dass einzelne Teilhabefachberater generell Vorbehalte gegenüber dem Budget für Arbeit haben. Das ist nicht gerade hilfreich.“ 

Für alle problematisch

Ihnen sei bewusst, dass es zu vielen Verzögerungen komme, weil die Ämter unter Personalmangel leiden und die Mitarbeitenden dort schlicht überlastet seien, so Handschug. Aber die Situation sei nun mal schwierig. „Nicht nur für unsere Mitarbeitenden ist das frustrierend. Auch die Firmen sind verärgert, wenn sie bei ihrer Personal- und Wirtschaftsplanung und in der Finanzbuchhaltung fest mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter rechnen, die Papiere vorbereiten und dann immer mehr Zeit verstreicht.“ Er und seine Kolleginnen und Kollegen vom IMB würden immer wieder versuchen, die Verfahren zu beschleunigen. „Wir machen uns ja auch unglaubwürdig, wenn wir alles dafür tun, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter übergeleitet wird und wir die Unternehmen dann immer wieder vertrösten müssen.“

Auf Beschluss des Berliner Senats  soll  das Antragsverfahren ab Januar 2024 übrigens nicht mehr länger als sechs Wochen dauern. Guido Handschug und Stefan Hampel sind gespannt, ob die Bezirksämter das hinbekommen. 

Überleitungen von BWB-Mitarbeitenden nach dem Budget für Arbeit 2023:

  • Siemens AG in Spandau: 4
  • Landfarm Hohenstein in Strausberg: 1
  • Möller Pro Media in Ahrensfelde: 1
  • Hornbach Marzahn: 1
  • Gericke Landwirtschaft und Pferdepension in Rudow: 1
  • Zentral- und Landesbibliothek in Mitte: 2
  • Amerika-Gedenkbibliothek in Kreuzberg: 1
  • IKEA in Lichtenberg: 1
  • Bodenhaus in Niederschöneweide: 1
  • BWB-Tochter Integra in Reinickendorf: 2
  • Archiv der Max-Planck-Gesellschaft in Dahlem: 1