Informationen vom 28.01.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit häufen sich die Anfragen von Leistungsberechtigten sowie ihrer Angehörigen und rechtlichen Betreuerinnen bzw. Betreuer bezüglich einer Schließung der Werkstätten und Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese Anfragen sind im Kern getragen von der Sorge, dass Menschen mit Behinderungen, die einer Risikogruppe angehören, bei den Entscheidungen des Landes Berlin vergessen werden könnten. Wir nehmen diese Sorgen ernst und möchten ihnen mit entsprechender Transparenz begegnen.
Mit den unten verlinkten Schreiben erläutern wir darum die Argumente für die Entscheidung, warum das Land Berlin derzeit davon absieht, die Werkstätten und Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen zu schließen. Diese Schreiben haben denselben Inhalt. Sie unterscheiden sich lediglich in der Komplexität der Darstellung, um den jeweiligen Leserinnen und Lesern gerecht zu werden:
Schreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (PDF)
Schreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in einfacher Sprache (PDF)